Zahlungsbedingungen

 

OEB - Technischer Geräte- und Ersatzteilvertrieb

 

Verkaufs-, Liefer - und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen

Alle Geschäfte tätigen wir auf der Grundlage unserer Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bedingungen

des Käufers verpflichten den Lieferer nicht, auch wenn Sie vom Lieferer nicht ausdrücklich zurückgewiesen werden. Unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann,

wenn der Kunde eine Warenlieferung aufgrund mündlicher oder telefonischer Bestellung erhält. Alle Sendungen, auch bei Lieferung frei Empfangsstation, reisen auf Gefahr des Empfängers,

wir haften nicht für Transportschäden. Wir behalten uns technische Änderungen vor, soweit diese nicht zu einer Minderung der Gebrauchstauglichkeit unserer Produkte führen. Bei

Änderungen und Modellwechsel liefern wir stets die Nachfolgetypen zum aktuellen Preis. Bei geringfügigen Preiserhöhungen erfolgt keine Benachrichtigung. Für die Anwendung und den

Einbau sind die aktuellen Bedienungs- und Einbauanleitungen der Hersteller sowie die gesetzlichen Vorschriften durch den Käufer zu beachten. Etwaige Schadensersatzansprüche

gegenüber dem Transportunternehmen treten wir hiermit an den Kunden ab, der die Abtretung annimmt. Für Beschädigungen oder Verlust während des Transportes wird kein kostenloser

Ersatz geleistet. Lieferterminangaben unsererseits sind nur ungefähr. Bei Terminüberschreitung steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist

gesetzt hat und diese mindestens vier Wochen überschritten ist.

Preise und Zahlungsbedingungen

Für die Preisstellung sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise in Euro maßgebend. Alle in der Preisliste angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sie gelten für Aufträge ab einem Betrag von 25,-- € Nettoauftragswert, darunter berechnen wir 5,50 € Mindermengenzuschlag. Wir behalten uns vor, Preisänderungen vorzunehmen, wenn

zwischen dem Tag der Kundenbestellung und dem Auslieferungsdatum mehr als zwei Monate liegen. Der Warenversand erfolgt jeweils ab Lager zuzüglich Versandkosten. Auf Wunsch des

Käufers wird auf dessen Kosten die Sendung versichert. Bei Auslandsaufträgen gelten alle zuvor genannten Bedingungen bis deutsche Grenze unverzollt. Darüber hinausgehende Kosten

gehen zu Lasten des Käufers. Unsere Rechnungen sind zahlbar binnen 30 Tagen netto! Die Zahlungsfrist beginnt mit dem jeweiligen Rechnungsdatum. Nach Ablauf dieser

Zahlungsfrist tritt Verzug ohne Mahnung ein ( § 284 BGB) und Wegfall von gewährten Rabatten. Die Rabattdifferenz wird bei Verzug nachberechnet. Bei Zahlungsverzug werden

alle noch ausstehenden Forderungen zur Zahlung fällig ( § 6b AGB). Wir sind berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % bei Verbrauchern und 8 % bei Unternehmern p.a. über dem

jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, mindestens jedoch 12 % p.a. zu berechnen. Der Zinsenberechnung für die Rabattdifferenzrechnung liegt das ursprüngliche Rechnungsdatum zugrunde.

Nachnamelieferung, Vorkasse oder Rücktritt vom Vertrag stehen uns zu, wenn Tatsachen bekannt werden, die an der Bonität des Kunden zweifeln lassen.

Gewährleistung, Garantie

Alle an den Kunden gelieferten Waren sind sofort nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen. Etwaige Mängelrügen sind uns gegenüber gleich schriftlich, innerhalb einer Woche,

unter genauer Beschreibung der Beanstandung anzuzeigen. Im Fall begründeter Mängelrüge sind wir zur Ersatzlieferung Zug um Zug gegen Rückgabe des beanstandeten Teiles bereit.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere einen Anspruch auf Ersatz, von Schaden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind (Mangelfolgeschaden) sind ausgeschlossen.

Bei anerkannter Garantie erfolgt ausschließlich Materialersatz. Unsere Garantie beschränkt sich nur auf unseren Lieferungsumfang und ist ausschließlich auf die Garantiezusagen

des jeweiligen Vorlieferers oder Herstellerwerkes begrenzt. Die Garantie bezieht sich nur auf Teile, welche nachweisbar infolge fehlerhaften Materials oder mangelnder Werksarbeit

unbrauchbar werden, nicht aber auf Schäden durch Transport, fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung. Sollten wir ausnahmsweise zur Warenrücknahme statt Ersatzlieferung bereit sein,

werden Wertdifferenzen zu unseren Lasten nur per Gutschrift ausgeglichen, eine Ausbezahlung ist nicht möglich. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Kosten die

infolge Austausch, bw. Ersatzlieferung entstanden ist, wie Fracht, Montage, Reisekosten für Monteur usw., werden vom Lieferer nicht übernommen. Die zu bemängelnde Ware ist

nur nach vorheriger Absprache. Rechnungskopie, Grund der Beanstandung und frei Haus an uns zurückzusenden. Wird bei zurückgesandter Ware kein Fehler festgestellt, behalten wir uns

vor, eine Überprüfungspauschale zuzüglich Versandkosten, auch im Garantiefall, in Rechnung zustellen.

Rücknahme, Umtausch

Rücklieferungen werden nur nach vorheriger Absprache in Originalverpackung, mit Rechnungskopie, Grund der Beanstandung und frei Haus an uns zurückgenommen. Sollten wir

ausnahmsweise zur Waren- oder Auftragsrücknahme bereit sein, berechnen wir eine Arbeitskostenpauschale von 20 % des Rechnungswertes; das Recht des Kunden den Nachweis darüber

zu führen, dass uns ein geringerer Kostenaufwand entstanden ist, wird hierdurch nicht berührt. Wenn wir uns im Einzelfall zu einem Warenumtausch bereit erklären, berechnen wir eine

Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des Rechnungswertes. In keinem Fall wird ein Umtausch oder Rücknahme bei Streckengeschäften, sowie Ware die extra für den Käufer beschafft

wurde, also keine Lagerware ist, durchgeführt. Wertdifferenzen zu unseren Lasten werden nur durch Gutschrift ausgeglichen, eine Ausbezahlung ist nicht möglich.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen unser Eigentum (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Bei laufender Rechnung gilt das

vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. In

diesem Fall tritt anstelle unseres Eigentumsvorbehaltes die aus dem Veräußerungsgeschäft resultierende Forderung. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt

stehende Ware zurückzunehmen, ein Rücktritt vorn Vertrag ist damit nicht verbunden; die Warenrücknahme erfolgt nur zur Sicherung unserer Zahlungsansprüche. Müssen wir zur Sicherung

unseres Eigentums von dem Käufer an diesen gelieferten Ware zurücknehmen, aussondern oder sonst wie sicherstellen, so gehen die damit verbundenen Kosten zur Lasten des Käufers.

Wir sind berechtigt, auf die zurückgenommenen Waren Abschläge bis zu 20 % vom Rechnungswert vorzunehmen. Darüber hinaus ist der Käufer für jede Art der Wertminderung, die die

gelieferte Ware bei ihm erleidet, voll ersatzpflichtig.

Gerichtsstand, allgemeine Bestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile, sowohl für Auftrag, Lieferung und Zahlung - auch für Wechsel - ist Starnberg. Es gilt das deutsche Recht.

Die allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie Sonderbestimmungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen verbindlich.

 

 

Technischer Geräte- und Ersatzteilvertrieb

Ludwig Obereisenbuchner, Groß- & Einzelhandel

Hubert-Deschler-Strasse 5 · D-82131 Gauting

Tel. 089 - 8 50 18 75 · Telefax 8 50 94 39

e-Mail : info@obereisenbuchner.de

Ust. – IdNr. : DE 233865038

Steuernummer : 161/256/00348

©2008

 

 

 

AGB (als pdf-Datei)

 

 

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Stand: 2008-05-09

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